Privatversicherte & Beihilfe
Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) — dem mit Bundesärztekammer, PKV-Verband und Beihilfeträgern abgestimmten Auszug aus der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) für psychotherapeutische Leistungen. Die Kostenübernahme regelt Ihr Versicherungsvertrag — in den meisten Fällen werden Psychotherapien von der PKV übernommen. Ich empfehle, dies vorab mit Ihrer Versicherung zu klären.
Selbstzahler:innen
Sie können die Therapie auch ohne Beteiligung einer Versicherung in Anspruch nehmen. Die Abrechnung erfolgt nach GOP; ich stelle Ihnen eine entsprechende Rechnung aus.
Ein Erstgespräch (psychotherapeutische Sprechstunde, 50 Minuten) wird nach der Analogziffer 812 a mit zwei Einheiten à 25 Minuten zum 2,3-fachen Satz nach § 5 Abs. 2 GOÄ berechnet — 134,06 €. Als Heilbehandlung ist die Leistung umsatzsteuerbefreit (§ 4 Nr. 14 a UStG).
Kostenerstattung nach § 13 SGB V
Als gesetzlich versicherte Person haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch darauf, dass Ihre Krankenkasse die Kosten einer Therapie in einer Privatpraxis erstattet — nämlich dann, wenn in einer zumutbaren Zeit und Entfernung kein Therapieplatz bei einer Kassenpraxis verfügbar ist.
Der Weg sieht in der Regel so aus: Sie dokumentieren mehrere Absagen von Kassenpraxen, stellen einen Antrag bei Ihrer Krankenkasse und fügen — nach einem Erstgespräch bei mir — eine Notwendigkeitsbescheinigung bei.
Hinweis: Die Kassen entscheiden im Einzelfall. Eine Erfolgsgarantie gibt es nicht. Details besprechen wir gerne.
Konkrete Honorare besprechen wir im Erstgespräch. So wissen Sie bereits vor dem Beginn einer Therapie, was auf Sie zukommt.